Wie lange kann man gebratenes Fleisch einfrieren?

Rechne mit 2 bis 3 Monaten, wenn du sichergehen willst, dass Geschmack und Saftigkeit stimmen. Die Quellen weichen voneinander ab: FoodSafety.gov nennt für gegartes Fleisch und Geflügel aus Resten 2 bis 6 Monate, die Gefriertabelle des USDA FSIS für gegartes Fleisch 2 bis 3 Monate, für gegartes Geflügel 4 Monate, das FSIS-Merkblatt zu Resten 3 bis 4 Monate.

Alle Werte sind Qualitätsfristen. Bei durchgehend −18 °C bleibt das Fleisch sicher, verliert aber mit der Zeit Feuchtigkeit und Aroma. Gegartes Fleisch hält laut USDA FSIS seine Qualität kürzer als rohes, weil es beim Garen bereits Wasser verloren hat. Für rohes Fleisch gelten deshalb längere Zeiten, siehe Fleisch einfrieren.

Gegartes Fleisch im Kühlschrank und im Gefrierfach (−18 °C): Fristen nach Quelle, Gefrierwerte gelten für die Qualität
ProduktKühlschrankGefrierfachQuelle
Gegartes Fleisch oder Geflügel (Reste)3 bis 4 Tage2 bis 6 MonateFoodSafety.gov
Gegartes Fleischkeine Angabe2 bis 3 MonateUSDA FSIS
Gegartes Geflügelkeine Angabe4 MonateUSDA FSIS
Reste allgemein3 bis 4 Tage3 bis 4 MonateUSDA FSIS
Bratensoße mit Fleisch oder Geflügelkeine Angabe2 bis 3 MonateUSDA FSIS
Suppen und Eintöpfe mit Fleisch3 bis 4 Tage2 bis 3 MonateFoodSafety.gov
Gegartes Fleisch2 bis 3 Tagekeine AngabeVerbraucherzentrale, BfR

Wie schnell müssen Bratenreste in den Kühlschrank?

Stell Reste spätestens 2 Stunden nach dem Garen in den Kühlschrank, bei Temperaturen über 32 °C (90 °F) nach 1 Stunde. Das USDA FSIS nennt den Bereich zwischen 4 und 60 °C (40 und 140 °F) als Zone, in der sich Bakterien schnell vermehren. Was länger bei Raumtemperatur stand, frierst du nicht mehr ein.

Das BfR rät, Speisereste innerhalb weniger Stunden auf unter 7 °C abzukühlen und dafür größere Mengen auf mehrere flache Schalen zu verteilen. Heißes Essen darf laut USDA FSIS direkt in den Kühlschrank oder vorher in ein Eis- oder Kaltwasserbad. Ins Gefrierfach kommt es erst abgekühlt; das BfR nennt das ausdrücklich als Voraussetzung. Gegartes Fleisch verbrauchst oder frierst du laut BfR und Verbraucherzentrale innerhalb von 2 bis 3 Tagen ein, das USDA FSIS nennt 3 bis 4 Tage.

Braten am Stück oder in Scheiben einfrieren?

Schneide einen Braten vor dem Kühlen auf. Das USDA FSIS empfiehlt, ganze Braten und Schinken in Scheiben oder kleinere Teile zu schneiden, damit sie schnell abkühlen. Bei Geflügel schneidest du das Brustfleisch auf, Keulen und Flügel dürfen ganz bleiben.

Auch im Gefrierfach sind flache Portionen im Vorteil. Ein 5 cm (2 Zoll) dickes Paket soll laut USDA FSIS in etwa 2 Stunden durchfrieren. Lege die Pakete in einer Lage aus und stapele sie erst, wenn sie fest sind. Fülle jede Portion so ab, dass sie für eine Mahlzeit reicht: Nach dem BfR vermeidest du so aufgewärmte Reste, die erneut gekühlt werden müssten.

Gebratenes Fleisch mit oder ohne Soße einfrieren?

Beides geht. Das BfR hält es aus geschmacklichen Gründen für sinnvoll, gegarte Bestandteile wie Nudeln und Soße in eigenen Behältern aufzubewahren. Getrennt eingefroren kannst du Bratenscheiben kalt aufschneiden oder in der Pfanne erhitzen und die Soße eigenständig verwenden. Bratensoße mit Fleisch oder Geflügel hält laut USDA FSIS 2 bis 3 Monate in guter Qualität.

Soßen mit Milch können nach dem Auftauen laut NCHFP gerinnen oder sich trennen, Paniertes und Frittiertes wird weich. Gulasch, Ragout und Geschnetzeltes frierst du dagegen meist mit Soße ein; für Eintöpfe mit Fleisch nennt FoodSafety.gov 2 bis 3 Monate. Beim Aufwärmen in der Mikrowelle empfiehlt das USDA FSIS, bei Bedarf etwas Flüssigkeit zuzugeben, damit das Fleisch nicht austrocknet.

Wie verpackst du Fleischreste zum Einfrieren?

Verpacke Reste luftdicht in Gefrierbeuteln oder dicht schließenden Dosen. Das USDA FSIS begründet das so: Die Verpackung hält Keime fern, bewahrt die Feuchtigkeit und verhindert, dass das Fleisch Gerüche annimmt. Nach dem BfR sollen die Behälter möglichst wenig Luft enthalten, sonst entsteht Gefrierbrand.

Nutze keine Verpackung, die nur für den Kühlschrank gedacht ist; davor warnt die Verbraucherzentrale. Beschrifte jede Portion mit Gericht und Einfrierdatum, wie es das BfR empfiehlt, denn gegarte Reste haben kürzere Fristen als rohes Fleisch.

Darf man aufgetautes Fleisch nach dem Garen wieder einfrieren?

Ja. Rohes Fleisch, das du aufgetaut und danach gegart hast, darfst du laut USDA FSIS als gegartes Gericht wieder einfrieren. Es zählt dann als Rest und bekommt die Fristen gegarter Speisen. Aus einem aufgetauten Schweinebraten wird so nach dem Garen eine neue Portion für das Gefrierfach.

Für bereits gegarte Reste unterscheidet das USDA FSIS nach dem Auftauweg. Im Kühlschrank aufgetaute Reste darfst du ohne erneutes Erhitzen wieder einfrieren. Nach dem Kaltwasserbad erhitzt du sie vor dem erneuten Einfrieren; in der Mikrowelle aufgetaute Reste frierst du erst ein, wenn sie 74 °C erreicht haben. Was nach dem Aufwärmen auf 74 °C übrig bleibt, darf ebenfalls zurück ins Gefrierfach. Jeder Durchgang kostet aber Saftigkeit.

Wie wärmst du eingefrorenes gebratenes Fleisch sicher auf?

Taue gefrorene Reste im Kühlschrank auf, etwa über Nacht, und verbrauche sie danach innerhalb von 3 bis 4 Tagen (USDA FSIS). Du darfst sie auch gefroren aufwärmen, Soßengerichte im Topf oder in der Mikrowelle, Aufläufe im Ofen. Gefroren dauert das nach USDA FSIS etwa anderthalbmal so lange.

Erhitze die Reste, bis sie überall 74 °C (165 °F) erreichen; diesen Wert nennt FoodSafety.gov für Reste jeder Art. Das BfR verlangt mindestens 2 Minuten über 70 °C an allen Stellen. Soßen, Suppen und Bratensoße bringst du sprudelnd zum Kochen. Decke das Fleisch beim Erwärmen ab und wende oder rühre es in der Mikrowelle zwischendurch.